Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss 1.1. Alle Aufträge werden unter Zugrundelegung nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeführt, welche mit der Auftragserteilung anerkannt werden. Etwaigen, entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird demzufolge ausdrücklich widersprochen.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend vorbehaltlich Verfügbarkeit, Preisänderung und Zwischenverkauf. Irrtum und Druckfehler sowie technische Änderungen sind vorbehalten.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Cloud979 Bed and Living GmbH & Co. KG zustande. Vereinbarungen mit Außendienstmitarbeitern sind für die Cloud979 nur dann verbindlich, wenn sie durch Cloud979 schriftlich bestätigt werden. Auch Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit für die Cloud979 der Schriftform.
1.4. Auftragsbestätigungen sind unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu prüfen und ggf. zu beanstanden. Nicht unverzüglich beanstandete Auftragsbestätigungen gelten als genehmigt.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Leistungsausführung gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Falle einer Rechnungsstellung vor Leistungsausführung verstehen sich die Preise zuzüglich der am Tag der Rechnungsausstellung gültigen Mehrwertsteuer.
3. Lieferung und Leistung 3.1. Liefertermine werden durch die Cloud979 festgelegt. Zugesagte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich und schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart worden ist. Eine etwaige Lieferfrist gilt als gewahrt, wenn die Ware das Werk/Auslieferungslager verlassen hat oder dem Empfänger Versandbereitschaft angezeigt worden ist. Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen, welche die Cloud979 nicht zu vertreten hat, verlängern etwaige Lieferfristen entsprechend. Sind die Lieferverzögerungen vom Kunden zu vertreten, verlängert sich die Lieferfrist über die Dauer der Verzögerung hinaus um weitere 10 Werktage. 3.2. Wird ein Liefertermin als verbindlich vereinbart, ist jeder Wunsch nach Verschiebung des Liefertermins seitens des Käufers der Cloud979 unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Die Cloud979 wird daraufhin in zumutbarem Umfang Maßnahmen zur entsprechenden Verschiebung des Liefertermins ergreifen. Die Cloud979 ist berechtigt, zusätzliche Kosten, die in Zusammenhang mit der Lieferverzögerung entstehen (z. B. erhöhte Kosten für die Beschaffung von Rohmaterialien, Personal-, Lager- und Frachtkosten) dem Käufer gesondert in Rechnung zu stellen. Dazu gehören explizit auch die Kosten der Produktionsunterbrechung. Anstelle eines konkreten Schadensnachweises ist die Cloud979 berechtigt, für die erste angefangene Woche der Verschiebung dem Kunden 3% des Auftragsnettowertes, für jede weitere Woche 0,5% als pauschalierter Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Cloud979 ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. 3.3. Wird der Cloud979 aus Gründen, welche sie nicht zu vertreten hat, die Lieferung unmöglich, wird sie, soweit es sich beim Käufer um einen Unternehmer handelt, von ihrer Lieferverpflichtung frei. Schadensersatzansprüche des Empfängers gegenüber der Cloud979 sind ausgeschlossen. 3.4. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Cloud979 berechtigt, aber nicht verpflichtet, sollte eine dem Käufer gesetzte Nachfrist von zumindest 10 Kalendertagen fruchtlos verstrichen sein, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beträgt zumindest 30% vom zwischen den Parteien vereinbarten Auftragsnettowert, soweit die Cloud979 keinen höheren Schaden nachweist. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Cloud979 ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. 3.5. Die Cloud979 ist zu Teillieferungen berechtigt. Diese können gesondert berechnet werden. 3.6. Die Lieferung von Bettwaren und Hygieneartikeln erfolgt ab einem Warennettowert von € 1.000, - frei Haus. Bei der Lieferung von Boxspringbetten, Lattenrosten und Matratzen erfolgt die Lieferung ab einem Auftragsvolumen ab 40 Stück, bei Schlafsofas ab 20 Stück frei Ladekante (ohne Verteilen auf die Zimmer). Inselfrachten und Berganfahrten sind ausgenommen.
Bei außerhalb Deutschlands und Österreich zu liefernden Aufträgen mit den vorgenannten Mengen, erfolgt die Lieferung unfrei ab Werk Münchsteinach, unverzollt. In vorstehend nicht geregelten Fällen erfolgt die Lieferung unfrei ab Werk Münchsteinach. Bei einem Nettoauftragsvolumen von unter € 200,- wird zusätzlich eine Verpackungspauschale von € 9,95 berechnet.
4. Zahlung
4.1. Der Rechnungsendbetrag ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug gemäß § 286 Abs. 3 BGB fällig. Bei Zahlungen binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum gewährt die Cloud979 2% Skonto. Maßgebend ist grundsätzlich der Zahlungseingang bei der Cloud979.
4.2. Bei Lieferung außerhalb Deutschlands uns Österreich wird Vorauskasse erhoben.
4.3. Zahlungsverzug tritt ohne gesonderte Mahnung aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein. Die Cloud979 ist demgemäß berechtigt, Zinsen von 9 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz zu berechnen, soweit sie nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist.
4.4. Ist die Cloud979 nach den getroffenen Vereinbarungen oder kraft Gesetzes zu einer Vorausleistung oder Zug um Zug zur Leistung verpflichtet, so gilt folgendes: Ist der Käufer innerhalb der laufenden Geschäftsbeziehung mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder werden der Cloud979 Umstände bekannt, welche ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers rechtfertigen, so kann die Cloud979 nach ihrer Wahl vor Leistungsausführung entweder Vorauskasse verlangen oder verlangen, dass die Forderungen der Cloud979 durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz innerhalb der Europäischen Union besichert werden.
Verlangt die Cloud979 Vorauskasse oder Besicherung, so ist die Zahlung binnen 14 Kalendertagen zu leisten bzw. die Bürgschaft binnen 14 Tagen beizubringen, gerechnet vom Datum des Verlangens der Cloud979. Bis zum Eingang der Zahlung bzw. des Sicherungsnachweises ist die Cloud979 berechtigt, ihre Leistungen zurückzuhalten, und zwar unabhängig davon, welche Liefertermine vereinbart wurden und ob es sich um eine Gesamtlieferung oder Teillieferung handelt. Erfolgt die Zahlung bzw. Besicherung nicht binnen vorgenannter Frist so ist die Cloud979 berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beträgt 30% des Warennettowerts, es sei denn, dass die Cloud979 einen höheren Schaden nachweist. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Cloud979 ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
5. Gewährleistung und Umtausch
5.1. Die seitens der Cloud979 gelieferte Ware ist vom Käufer unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Dabei sind Beschädigungen der Verpackung unbedingt bereits beim Empfang der Ware auf dem Speditionsfrachtbrief zu vermerken. Erfolgt dies nicht, so wird gemäß §438 HGB vermutet, dass die Ware in vertragsgemäßen Zustand abgeliefert worden ist. Die bei einer sorgfältigen Untersuchung sofort erkennbaren Mängel sind ferner schriftlich mit einer Ausschlussfrist von 1 Woche beginnend mit der Anlieferung detailliert gegenüber der Cloud979 zu rügen. Bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind binnen einer Ausschlussfrist von 1 Woche ab Erkennbarkeit zu rügen. Bei nicht fristgerechter Mängelrüge gilt die gelieferte Ware als genehmigt. 5.2. Übergibt die Cloud979 die an den Käufer zu liefernde Ware an einen vom Käufer beauftragten Frachtführer oder liefert die Cloud979 die Ware an eine vom Kunden benannte Person, gelten diese als Erfüllungsgehilfen des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, die vorstehende Untersuchungs- und Rügepflicht erforderlichenfalls von diesen Erfüllungsgehilfen erfüllen zu lassen. Etwaige Versäumnisse bei der Durchführung der Untersuchung und der Rechtzeitigkeit der Mängelrüge gehen zu Lasten des Käufers.
5.3. Bei begründeter Mängelrüge steht dem Käufer entsprechend der gesetzlichen Regelung ein Anspruch auf Nacherfüllung zu. Der Verkäuferin allein steht das Recht zu, zu bestimmen, ob die Nacherfüllung durch Reparatur oder Nachlieferung erfolgt. Die vom Käufer der Verkäuferin zu setzende angemessene Frist zur Nacherfüllung gem. § 323 BGB beträgt sechs Wochen.
5.4. Erfüllungsort für alle Gewährleistungsrechte ist Münchsteinach.
5.5. Die Cloud979 kann die Nacherfüllung als unzumutbar verweigern, wenn die Kosten der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sind (§439 Abs. 4 BGB). Die Kosten gelten als unverhältnismäßig, wenn die Kosten der Abwicklung der Nacherfüllung den Warennettowert der mangelfreien Waren übersteigen.
5.6. Im Falle von Schadensersatzansprüchen des Käufers gegen die Cloud979 ist jede Schadensersatzpflicht für entgangenen Gewinn ausdrücklich ausgeschlossen. 5.7. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Die Gewährleistungs-pflicht beträgt 1 Jahr.
5.8. Berechtigte Mängelrügen gewähren kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des gesamten Kaufpreises, sondern lediglich in Höhe des Wertes der mangelhaften Teile. 5.9. Alle Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sobald der Besteller selbst begonnen hat, die beanstandeten Artikel nachzubessern.
5.10. Sonderanfertigungen sowie kundenspezifisch produzierte Teile sind vom Umtausch ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller bezahlt sind.
6.2. Der Käufer ist verpflichtet, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware der Cloud979 gegen Feuer, Wasser, Beschädigung und Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an die Cloud979 abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet, die Abtretung der Versicherung nach Aufforderung durch die Cloud979 anzuzeigen und der Cloud979 sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die diese zur Durchsetzung ihres Anspruchs gegenüber der Versicherung benötigt.
6.3. Der Käufer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalts weiter veräußern. Der Käufer tritt die aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen und Nebenrechte an die Cloud979 ab. Soweit der realisierbare Teil der abgetretenen Forderungen wertmäßig 110% der gesicherten Forderung der Cloud979 überschreitet, hat der Käufer einen Anspruch auf Freigabe des 110% überschreitenden Betrags.
6.4. Bei teilweiser Zahlung des Kunden auf die abgetretene Forderung gilt der Teil der an die Cloud979 abgetretenen Forderung als zuletzt getilgt.
6.5. Der Käufer ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet. Er ist insbesondere verpflichtet, die Forderung auf eigene Kosten gerichtlich oder außergerichtlich beizutreiben. Die Einzugsbefugnis erlischt mit Zahlungsverzug des Käufers gegenüber der Cloud979. Der Käufer ist dann zur unverzüglichen Übergabe einer Liste der offenen Forderung sowie zur Mitwirkung bei deren Einzug verpflichtet.
6.6. Vorbehaltlich vorstehender Ziffern 6.3 und 6.5 ist der Käufer nicht berechtigt, dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware zu verpfänden oder zu übereignen.
6.7. Die Cloud979 ist ausdrücklich berechtigt, bei Überschreitung der Zahlungsfrist unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware jederzeit abzuholen. Der Käufer verpflichtet sich zur unverzüglichen Aushändigung der Ware. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Rücktransport-, Lager- und sonstigen Verwertungskosten.
7. Sonstiges
7.1. Für sämtliche Aufträge gilt deutsches Recht. Im Verhältnis zu ausländischen Bestellern wird die Anwendung der einheitlichen internationalen Kaufgesetze vom 17.07.1973 sowie des UN-Kaufrechts (CISG) vom 11.04.1980 ausgeschlossen.
7.2. Bei unterschiedlicher Sprache der Vertragsurkunden ist die deutsche Fassung maßgebend. 7.3. Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferin.
7.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der Verkäuferin, sofern beide Seiten Kaufleute sind. Selbiges gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland aufweist.
7.5. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingung ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht